Aussteuerung: Der Fahrplan für die Zeit danach — und davor
Ausgesteuert ist, wer alle Taggelder bezogen hat oder wessen Rahmenfrist abgelaufen ist. Das Wichtigste: Die entscheidenden Weichen stellen Sie vor dem letzten Taggeld, nicht danach.
6 Monate vorher: die Checkliste
- Restanspruch klären: Fragen Sie Ihre Kasse schriftlich, wie viele Taggelder Ihnen noch zustehen und wann die Rahmenfrist endet.
- Zwischenverdienst intensivieren: Jeder Beitragsmonat kann eine neue Rahmenfrist eröffnen — 12 Beitragsmonate = neuer voller Anspruch. Details: Zwischenverdienst.
- Arbeitsmarktliche Massnahmen ausschöpfen: Kurse, Programme und Einarbeitungszuschüsse gibt es nur, solange Sie beim RAV gemeldet sind — siehe Umschulung.
- Budget und Fixkosten früh anpassen: Krankenkassen-Prämienverbilligung beantragen, Steuern anpassen lassen.
Nach der Aussteuerung: die Auffangnetze
- Überbrückungsleistungen (ÜL): Wer nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert wird, hat unter Bedingungen Anspruch auf ÜL bis zur Pensionierung — beantragen bei der kantonalen Stelle.
- Sozialhilfe: Anspruch besteht, wenn Vermögen und Einkommen nicht reichen. Melden Sie sich bei der Gemeinde — früh, nicht erst wenn das Konto leer ist.
- Kantonale Programme: Viele Kantone bieten Beschäftigungs- und Wiedereingliederungsprogramme für Ausgesteuerte.
- Stellensuche weiterführen: Sie können beim RAV gemeldet bleiben (ohne Taggelder) und behalten Zugang zu Beratung und Job-Room.
Der Weg zurück zu neuen Taggeldern
Eine neue Rahmenfrist eröffnet sich, sobald Sie innerhalb von 2 Jahren wieder 12 Beitragsmonate gesammelt haben — auch mit Temporärarbeit und Teilzeitpensen. Jede Anstellung zählt. Genau deshalb ist der Zwischenverdienst vor der Aussteuerung so wertvoll.
Häufige Fragen
Wie viele Menschen werden ausgesteuert?
Jährlich mehrere zehntausend Personen in der Schweiz. Aussteuerung ist kein persönliches Versagen, sondern eine Systemgrenze — und es gibt definierte Auffangnetze.
Verliere ich nach der Aussteuerung die Krankenkasse?
Nein, die Grundversicherung bleibt (sie ist obligatorisch). Beantragen Sie aber sofort Prämienverbilligung beim Kanton — bei tiefem Einkommen werden die Prämien teilweise oder ganz übernommen.
Muss ich mein Erspartes aufbrauchen, bevor ich Sozialhilfe erhalte?
Grundsätzlich ja, bis auf einen Freibetrag (je nach Kanton). Auch deshalb gilt: früh beraten lassen — Gemeinden und Sozialdienste sind verpflichtet, Sie zu informieren.