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Arbeitslos nach der Lehre: Der Plan für die ersten 120 Tage

Lehre abgeschlossen, keine Anschlussstelle: Das betrifft jedes Jahr tausende Lehrabgänger/innen. Das System behandelt Sie speziell — mit einer Wartezeit von 120 Tagen, aber auch mit eigenen Programmen. So nutzen Sie die Zeit richtig.

Ihre Situation im System

  • Ohne 12 Beitragsmonate nach der Lehre gelten Sie als beitragsbefreit (Ausbildung = Befreiungsgrund).
  • Wartezeit: 120 Tage ab Anmeldung, bevor Taggelder fliessen — deshalb: sofort anmelden, die Frist läuft nicht von allein.
  • Anspruch: in der Regel 90 Taggelder auf Basis von Pauschalansätzen (nach Ausbildungsniveau und Alter).
  • Ausnahme: Wer während oder nach der Lehre bereits 12 Monate angestellt war (auch die Lehrzeit selbst zählt als Beitragszeit!), hat den normalen Anspruch. Lassen Sie das von der Kasse prüfen.

Die 120 Tage strategisch nutzen

  1. Tag 1: Anmeldung via Job-Room — auch ohne sofortiges Geld sichern Sie Beratung, Kurse und den Fristenlauf.
  2. Woche 1–2: Dossier bauenLebenslauf mit EFZ, Lehrzeugnis und Praktika; Motivationsschreiben pro Zielfirma.
  3. Motivationssemester (SEMO) prüfen: begleitete Programme für Jugendliche ohne Anschlusslösung.
  4. Breit bewerben: Auch befristete Stellen, Praktika und Temporäreinsätze — alles zählt als Beitragszeit für einen späteren vollen Anspruch.
  5. Berufsverbände und Lehrbetrieb aktivieren: Ihr Lehrbetrieb kennt die Branche — fragen Sie aktiv nach Empfehlungen.

Eltern, Wohnen, Versicherungen

Während der Wartezeit haben Sie kein Einkommen: Klären Sie Unterstützungspflicht der Eltern (bis zur Erstausbildung üblich), Prämienverbilligung der Krankenkasse und allenfalls Stipendien für eine Weiterbildung. Die Unfallversicherung läuft nach dem letzten Arbeitstag nur 31 Tage nach — danach Unfalldeckung bei der Krankenkasse einschliessen!

Häufige Fragen

Zählt die Lehrzeit als Beitragszeit?

Ja! Der Lehrlingslohn ist AHV-pflichtig — drei Lehrjahre sind Beitragsmonate. Wer direkt nach der Lehre arbeitslos wird, hat deshalb oft den normalen Taggeld-Anspruch auf Basis des Lehrlingslohns ODER den Pauschalansatz — die Kasse rechnet, was zutrifft.

Wie hoch ist das Taggeld für Lehrabgänger?

Bei Beitragsbefreiung gelten Pauschalen nach Alter und Ausbildung — für EFZ-Abgänger über 20 in der Grössenordnung von CHF 100–130 pro Tag vor Abzügen. Der genaue Betrag steht in der Verfügung Ihrer Kasse.

Soll ich ein Praktikum unter Lohnniveau annehmen?

Meist ja: Es beendet die Lücke, zählt als Beitragszeit, bringt Referenzen — und Berufspraktika werden vom RAV teilweise mitfinanziert. Verhandeln Sie eine Übernahmeperspektive.

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