ORP Genève: Zuständigkeit, Kontakt und Anmeldung
Arbeitslos in Genève? Hier finden Sie den offiziellen Kontakt, den richtigen Anmeldeweg und die entscheidende Information zur Zuständigkeit — kompakt und unabhängig erklärt.
Kontakt Office cantonal de l’emploi (OCE) / ORP Genève
- Adresse/Standorte: Rue des Gares 16, 1201 Genève
- Kontakt: +41 22 546 36 66 · info.oce@etat.ge.ch
- Öffnungszeiten: Ohne Termin Mo–Fr 09:00–12:00 / 13:00–16:00; mit Termin 08:00–17:00
Stand August 2026, Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie Adresse, Zuständigkeit und Öffnungszeiten vor einem Besuch immer über den oben verlinkten offiziellen Kantonsdienst.
Welches ORP ist zuständig?
Für Personen mit Wohnsitz im Kanton Genève übernimmt das OCE die Anmeldung und Beratung. Wer ausserhalb wohnt, meldet sich grundsätzlich beim Amt des Wohnkantons.
Entscheidend ist grundsätzlich Ihr Wohnort, nicht der Standort Ihres letzten Arbeitgebers. Bei einem Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern — siehe RAV wechseln.
Anmeldung und erstes Gespräch
Online oder persönlich mit vollständigem Dossier. Die offizielle Bestätigung soll innerhalb von fünf Arbeitstagen eintreffen; ohne Nachricht ist das OCE zu kontaktieren.
- Anmeldung sofort nach der Kündigung vorbereiten — spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
- ID/Ausweis, AHV-Nummer, Kündigung, Arbeitsvertrag, Zeugnisse und bisherigen Bewerbungsnachweise bereithalten.
- Einladung zum ersten Beratungsgespräch abwarten und erreichbar bleiben.
- Arbeitslosenkasse wählen und den separaten Antrag auf Arbeitslosenentschädigung einreichen.
Was in Genève besonders wichtig ist
Genf bündelt das ORP im Office cantonal de l’emploi. Fragen zu den eigentlichen Zahlungen gehören weiterhin zur gewählten Caisse de chômage.
- Bewerbungen laufend mit dem kostenlosen RAV-Tracker dokumentieren.
- Voraussichtliche Taggelder mit dem Arbeitslosengeld-Rechner berechnen.
- Einen aktuellen Schweizer Lebenslauf für Stellenzuweisungen und Eigenbewerbungen bereithalten.
Häufige Fragen
Kann ich das ORP in Genève frei wählen?
In der Regel nein. Zuständig ist der Standort Ihres Wohnorts bzw. Ihrer Region. Verbindlich ist die Zuteilung des Kantons.
Wann muss ich mich beim ORP anmelden?
So früh wie möglich nach Kenntnis der Arbeitslosigkeit, spätestens am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beanspruchen.
Welche Dokumente brauche ich?
Identitätsausweis bzw. Aufenthaltsbewilligung, AHV-Nummer, Kündigung, Arbeitsvertrag, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse sowie Nachweise der bisherigen Stellensuche.
Zahlt das ORP meine Arbeitslosenentschädigung?
Nein. Das ORP berät und kontrolliert die Stellensuche; die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse prüft den Anspruch und zahlt die Taggelder.