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ORP Lausanne: Zuständigkeit, Kontakt und Anmeldung

Arbeitslos in Lausanne? Hier finden Sie den offiziellen Kontakt, den richtigen Anmeldeweg und die entscheidende Information zur Zuständigkeit — kompakt und unabhängig erklärt.

Kontakt ORP Lausanne

  • Adresse/Standorte: Place Chauderon 9, 1002 Lausanne
  • Kontakt: +41 21 315 78 99 · orp@lausanne.ch
  • Öffnungszeiten: Aktuelle Schalterzeiten vor dem Besuch auf vd.ch bzw. lausanne.ch prüfen

Stand August 2026, Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie Adresse, Zuständigkeit und Öffnungszeiten vor einem Besuch immer über den oben verlinkten offiziellen Kantonsdienst.

Welches ORP ist zuständig?

Im Kanton Waadt ist das ORP der Wohnregion zuständig. Lausanne, Ouest lausannois (Prilly) und Pully sind getrennte ORP — die Wohnadresse entscheidet.

Entscheidend ist grundsätzlich Ihr Wohnort, nicht der Standort Ihres letzten Arbeitgebers. Bei einem Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern — siehe RAV wechseln.

Anmeldung und erstes Gespräch

Die Anmeldung erfolgt online über Job-Room. Das zuständige ORP ruft laut Kanton Waadt innerhalb von 24 Stunden an, um Anmeldung und Erstgespräch zu organisieren.

  1. Anmeldung sofort nach der Kündigung vorbereiten — spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
  2. ID/Ausweis, AHV-Nummer, Kündigung, Arbeitsvertrag, Zeugnisse und bisherigen Bewerbungsnachweise bereithalten.
  3. Einladung zum ersten Beratungsgespräch abwarten und erreichbar bleiben.
  4. Arbeitslosenkasse wählen und den separaten Antrag auf Arbeitslosenentschädigung einreichen.

Was in Lausanne besonders wichtig ist

ORP ist die französische Bezeichnung für RAV. Die Caisse de chômage prüft und zahlt die Entschädigung separat; sie ist nicht das ORP.

Häufige Fragen

Kann ich das ORP in Lausanne frei wählen?

In der Regel nein. Zuständig ist der Standort Ihres Wohnorts bzw. Ihrer Region. Verbindlich ist die Zuteilung des Kantons.

Wann muss ich mich beim ORP anmelden?

So früh wie möglich nach Kenntnis der Arbeitslosigkeit, spätestens am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beanspruchen.

Welche Dokumente brauche ich?

Identitätsausweis bzw. Aufenthaltsbewilligung, AHV-Nummer, Kündigung, Arbeitsvertrag, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse sowie Nachweise der bisherigen Stellensuche.

Zahlt das ORP meine Arbeitslosenentschädigung?

Nein. Das ORP berät und kontrolliert die Stellensuche; die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse prüft den Anspruch und zahlt die Taggelder.

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