ORP Sion: Zuständigkeit, Kontakt und Anmeldung
Arbeitslos in Sion? Hier finden Sie den offiziellen Kontakt, den richtigen Anmeldeweg und die entscheidende Information zur Zuständigkeit — kompakt und unabhängig erklärt.
Kontakt ORP Sion
- Adresse/Standorte: Place du Midi 40, 1950 Sion
- Kontakt: +41 27 606 93 00 · orpsion@admin.vs.ch
- Öffnungszeiten: Üblicherweise Mo–Fr 08:00–12:00 / 13:30–17:00; aktuell auf vs.ch prüfen
Stand August 2026, Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie Adresse, Zuständigkeit und Öffnungszeiten vor einem Besuch immer über den oben verlinkten offiziellen Kantonsdienst.
Welches ORP ist zuständig?
Im Wallis entscheidet die Wohnregion zwischen Monthey/St-Maurice, Martigny, Sion, Sierre und dem RAV Oberwallis in Brig.
Entscheidend ist grundsätzlich Ihr Wohnort, nicht der Standort Ihres letzten Arbeitgebers. Bei einem Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern — siehe RAV wechseln.
Anmeldung und erstes Gespräch
So früh wie möglich online anmelden und alle bisherigen Arbeitsbemühungen bereithalten. Das ORP lädt anschliessend zum Beratungsgespräch ein.
- Anmeldung sofort nach der Kündigung vorbereiten — spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
- ID/Ausweis, AHV-Nummer, Kündigung, Arbeitsvertrag, Zeugnisse und bisherigen Bewerbungsnachweise bereithalten.
- Einladung zum ersten Beratungsgespräch abwarten und erreichbar bleiben.
- Arbeitslosenkasse wählen und den separaten Antrag auf Arbeitslosenentschädigung einreichen.
Was in Sion besonders wichtig ist
Das Wallis arbeitet zweisprachig: Im französischen Kantonsteil heisst die Stelle ORP, im Oberwallis RAV. Die Kasse bleibt für die Auszahlung zuständig.
- Bewerbungen laufend mit dem kostenlosen RAV-Tracker dokumentieren.
- Voraussichtliche Taggelder mit dem Arbeitslosengeld-Rechner berechnen.
- Einen aktuellen Schweizer Lebenslauf für Stellenzuweisungen und Eigenbewerbungen bereithalten.
Häufige Fragen
Kann ich das ORP in Sion frei wählen?
In der Regel nein. Zuständig ist der Standort Ihres Wohnorts bzw. Ihrer Region. Verbindlich ist die Zuteilung des Kantons.
Wann muss ich mich beim ORP anmelden?
So früh wie möglich nach Kenntnis der Arbeitslosigkeit, spätestens am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beanspruchen.
Welche Dokumente brauche ich?
Identitätsausweis bzw. Aufenthaltsbewilligung, AHV-Nummer, Kündigung, Arbeitsvertrag, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse sowie Nachweise der bisherigen Stellensuche.
Zahlt das ORP meine Arbeitslosenentschädigung?
Nein. Das ORP berät und kontrolliert die Stellensuche; die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse prüft den Anspruch und zahlt die Taggelder.