RAV Bern: Zuständigkeit, Kontakt und Anmeldung
Arbeitslos in Bern? Hier finden Sie den offiziellen Kontakt, den richtigen Anmeldeweg und die entscheidende Information zur Zuständigkeit — kompakt und unabhängig erklärt.
Kontakt Regionale Arbeitsvermittlung Kanton Bern (AVA)
- Adresse/Standorte: Mehrere AVA-Standorte in der Region Bern; der offizielle Standortfinder zeigt den zuständigen Standort.
- Kontakt: Anmeldung online oder persönlich an einem AVA-Standort
- Öffnungszeiten: Je nach AVA-Standort; Termin und Schalterzeiten vorab auf be.ch prüfen
Stand August 2026, Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie Adresse, Zuständigkeit und Öffnungszeiten vor einem Besuch immer über den oben verlinkten offiziellen Kantonsdienst.
Welches RAV ist zuständig?
Im Kanton Bern können Sie die Anmeldung persönlich an jedem AVA-Standort starten. Für die spätere Beratung wird Ihnen der zuständige Standort zugeteilt.
Entscheidend ist grundsätzlich Ihr Wohnort, nicht der Standort Ihres letzten Arbeitgebers. Bei einem Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern — siehe RAV wechseln.
Anmeldung und erstes Gespräch
Online über Job-Room oder persönlich. Der Kanton verlangt grundsätzlich mindestens 8 Bewerbungen pro Monat und empfiehlt, spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit zu starten.
- Anmeldung sofort nach der Kündigung vorbereiten — spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
- ID/Ausweis, AHV-Nummer, Kündigung, Arbeitsvertrag, Zeugnisse und bisherigen Bewerbungsnachweise bereithalten.
- Einladung zum ersten Beratungsgespräch abwarten und erreichbar bleiben.
- Arbeitslosenkasse wählen und den separaten Antrag auf Arbeitslosenentschädigung einreichen.
Was in Bern besonders wichtig ist
Bern kombiniert RAV und Arbeitslosenversicherung im AVA. Die Arbeitslosenkasse ist eine separate Leistung: Anmeldung beim RAV und Antrag auf Taggeld sind zwei Schritte.
- Bewerbungen laufend mit dem kostenlosen RAV-Tracker dokumentieren.
- Voraussichtliche Taggelder mit dem Arbeitslosengeld-Rechner berechnen.
- Einen aktuellen Schweizer Lebenslauf für Stellenzuweisungen und Eigenbewerbungen bereithalten.
Häufige Fragen
Kann ich das RAV in Bern frei wählen?
In der Regel nein. Zuständig ist der Standort Ihres Wohnorts bzw. Ihrer Region. Verbindlich ist die Zuteilung des Kantons.
Wann muss ich mich beim RAV anmelden?
So früh wie möglich nach Kenntnis der Arbeitslosigkeit, spätestens am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beanspruchen.
Welche Dokumente brauche ich?
Identitätsausweis bzw. Aufenthaltsbewilligung, AHV-Nummer, Kündigung, Arbeitsvertrag, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse sowie Nachweise der bisherigen Stellensuche.
Zahlt das RAV meine Arbeitslosenentschädigung?
Nein. Das RAV berät und kontrolliert die Stellensuche; die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse prüft den Anspruch und zahlt die Taggelder.