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RAV St. Gallen: Zuständigkeit, Kontakt und Anmeldung

Arbeitslos in St. Gallen? Hier finden Sie den offiziellen Kontakt, den richtigen Anmeldeweg und die entscheidende Information zur Zuständigkeit — kompakt und unabhängig erklärt.

Kontakt RAV St.Gallen

  • Adresse/Standorte: Geltenwilenstrasse 18, 9001 St.Gallen
  • Kontakt: Kontakt über das ALV-Kontaktformular des Kantons
  • Öffnungszeiten: Termine und Feiertagsschliessungen auf sg.ch prüfen

Stand August 2026, Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie Adresse, Zuständigkeit und Öffnungszeiten vor einem Besuch immer über den oben verlinkten offiziellen Kantonsdienst.

Welches RAV ist zuständig?

Die Wohngemeinde entscheidet: Neben St.Gallen gibt es Heerbrugg, Sargans, Rapperswil-Jona, Oberuzwil und Wattwil. Der kantonale Gemeinde-Finder nennt den richtigen Standort.

Entscheidend ist grundsätzlich Ihr Wohnort, nicht der Standort Ihres letzten Arbeitgebers. Bei einem Umzug kann sich die Zuständigkeit ändern — siehe RAV wechseln.

Anmeldung und erstes Gespräch

Die Anmeldung läuft über Job-Room. Das RAV St.Gallen gibt an, Stellensuchende werktags innerhalb von 24 Stunden telefonisch zu kontaktieren.

  1. Anmeldung sofort nach der Kündigung vorbereiten — spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
  2. ID/Ausweis, AHV-Nummer, Kündigung, Arbeitsvertrag, Zeugnisse und bisherigen Bewerbungsnachweise bereithalten.
  3. Einladung zum ersten Beratungsgespräch abwarten und erreichbar bleiben.
  4. Arbeitslosenkasse wählen und den separaten Antrag auf Arbeitslosenentschädigung einreichen.

Was in St. Gallen besonders wichtig ist

Die St.Galler eServices decken Arbeitsbemühungen, monatliche Abrechnungen, Dokumentenaustausch, Termine und Bearbeitungsstand digital ab.

Häufige Fragen

Kann ich das RAV in St. Gallen frei wählen?

In der Regel nein. Zuständig ist der Standort Ihres Wohnorts bzw. Ihrer Region. Verbindlich ist die Zuteilung des Kantons.

Wann muss ich mich beim RAV anmelden?

So früh wie möglich nach Kenntnis der Arbeitslosigkeit, spätestens am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beanspruchen.

Welche Dokumente brauche ich?

Identitätsausweis bzw. Aufenthaltsbewilligung, AHV-Nummer, Kündigung, Arbeitsvertrag, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse sowie Nachweise der bisherigen Stellensuche.

Zahlt das RAV meine Arbeitslosenentschädigung?

Nein. Das RAV berät und kontrolliert die Stellensuche; die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse prüft den Anspruch und zahlt die Taggelder.

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