awaso.chUnabhängiger Ratgeber

Ferien trotz Arbeitslosigkeit: Was erlaubt ist — und was teuer wird

Ja, auch Stellensuchende haben Anrecht auf Erholung: die sogenannten kontrollfreien Tage. Wer die Regeln kennt, verreist ohne Risiko — wer sie ignoriert, verliert Taggelder.

Die kontrollfreien Tage

  • Anspruch: 5 kontrollfreie Tage nach jeweils 60 Tagen Taggeldbezug — das entspricht rund einer Ferienwoche pro knapp 3 Monate.
  • Während dieser Tage: keine Arbeitsbemühungen nötig, keine Erreichbarkeit für RAV und Arbeitgeber, Taggelder laufen weiter.
  • Bezug: zusammenhängend oder einzeln, aber im Voraus melden — in der Regel mindestens 2 Wochen vorher beim RAV.
  • Nicht kumulierbar über die Rahmenfrist hinaus: Verfallene Tage sind weg.

Ferien im Ausland: die Grenzen

Während kontrollfreier Tage dürfen Sie ins Ausland reisen. Ausserhalb dieser Tage müssen Sie vermittlungsfähig und innert eines Tages erreichbar/verfügbar sein — ein spontaner Auslandaufenthalt ohne Meldung gefährdet die Taggelder für die betreffenden Tage.

Sonderfall Stellensuche im EU/EFTA-Raum: Mit dem Formular PD U2 können Sie Ihre Taggelder bis zu 3 Monate «exportieren», um im Ausland eine Stelle zu suchen — Antrag vor der Abreise beim RAV.

Der Monat mit Ferien: so bleibt alles konform

  1. Kontrollfreie Tage schriftlich beantragen (E-Mail ans RAV genügt meist — Bestätigung aufbewahren).
  2. Arbeitsbemühungen des Monats vorziehen: Die Gesamtzahl wird wegen einer Ferienwoche kaum reduziert — planen Sie die Bewerbungen davor/danach, am einfachsten im Tracker.
  3. Formular «Angaben der versicherten Person» korrekt ausfüllen: kontrollfreie Tage sind kein «Arbeitsausfall wegen Ferien» im Sinne einer Abwesenheit ohne Anspruch.

Häufige Fragen

Werden die kontrollfreien Tage bezahlt?

Ja — das ist ihr Zweck: bezahlte Erholung mit laufenden Taggeldern, aber ohne Pflichtprogramm.

Was passiert, wenn ich unangemeldet verreise?

Für nicht gemeldete Abwesenheiten ohne Vermittlungsfähigkeit entfällt das Taggeld, und es drohen Einstelltage — besonders wenn Sie einen RAV-Termin oder ein Stellenangebot verpassen.

Kann ich in den ersten 60 Tagen Ferien nehmen?

Der Anspruch entsteht erst nach 60 Bezugstagen. Bereits vor der Arbeitslosigkeit gebuchte Ferien: sofort dem RAV melden — sie werden meist toleriert, aber ohne Taggeld für diese Tage.

Weiterlesen