Ferien trotz Arbeitslosigkeit: Was erlaubt ist — und was teuer wird
Ja, auch Stellensuchende haben Anrecht auf Erholung: die sogenannten kontrollfreien Tage. Wer die Regeln kennt, verreist ohne Risiko — wer sie ignoriert, verliert Taggelder.
Die kontrollfreien Tage
- Anspruch: 5 kontrollfreie Tage nach jeweils 60 Tagen Taggeldbezug — das entspricht rund einer Ferienwoche pro knapp 3 Monate.
- Während dieser Tage: keine Arbeitsbemühungen nötig, keine Erreichbarkeit für RAV und Arbeitgeber, Taggelder laufen weiter.
- Bezug: zusammenhängend oder einzeln, aber im Voraus melden — in der Regel mindestens 2 Wochen vorher beim RAV.
- Nicht kumulierbar über die Rahmenfrist hinaus: Verfallene Tage sind weg.
Ferien im Ausland: die Grenzen
Während kontrollfreier Tage dürfen Sie ins Ausland reisen. Ausserhalb dieser Tage müssen Sie vermittlungsfähig und innert eines Tages erreichbar/verfügbar sein — ein spontaner Auslandaufenthalt ohne Meldung gefährdet die Taggelder für die betreffenden Tage.
Sonderfall Stellensuche im EU/EFTA-Raum: Mit dem Formular PD U2 können Sie Ihre Taggelder bis zu 3 Monate «exportieren», um im Ausland eine Stelle zu suchen — Antrag vor der Abreise beim RAV.
Der Monat mit Ferien: so bleibt alles konform
- Kontrollfreie Tage schriftlich beantragen (E-Mail ans RAV genügt meist — Bestätigung aufbewahren).
- Arbeitsbemühungen des Monats vorziehen: Die Gesamtzahl wird wegen einer Ferienwoche kaum reduziert — planen Sie die Bewerbungen davor/danach, am einfachsten im Tracker.
- Formular «Angaben der versicherten Person» korrekt ausfüllen: kontrollfreie Tage sind kein «Arbeitsausfall wegen Ferien» im Sinne einer Abwesenheit ohne Anspruch.
Häufige Fragen
Werden die kontrollfreien Tage bezahlt?
Ja — das ist ihr Zweck: bezahlte Erholung mit laufenden Taggeldern, aber ohne Pflichtprogramm.
Was passiert, wenn ich unangemeldet verreise?
Für nicht gemeldete Abwesenheiten ohne Vermittlungsfähigkeit entfällt das Taggeld, und es drohen Einstelltage — besonders wenn Sie einen RAV-Termin oder ein Stellenangebot verpassen.
Kann ich in den ersten 60 Tagen Ferien nehmen?
Der Anspruch entsteht erst nach 60 Bezugstagen. Bereits vor der Arbeitslosigkeit gebuchte Ferien: sofort dem RAV melden — sie werden meist toleriert, aber ohne Taggeld für diese Tage.