RAV- und Kassen-Formulare: Welches, wer, bis wann — komplett erklärt
Die Arbeitslosenversicherung läuft über eine Handvoll Formulare — und jedes fehlende verzögert Ihr Geld um Wochen. Hier ist jedes Formular erklärt: wer es ausfüllt, wo es herkommt, worauf die Kasse achtet.
Die 5 Formulare, die über Ihr Geld entscheiden
- Antrag auf Arbeitslosenentschädigung — füllen SIE aus, einmalig zu Beginn. Geht an die gewählte Arbeitslosenkasse, zusammen mit AHV-Nummer, ID/Ausweis und Bankverbindung.
- Arbeitgeberbescheinigung — füllt Ihr Ex-Arbeitgeber aus: Lohn, Pensum, Kündigungsgrund der letzten 2 Jahre. Das häufigste Nadelöhr — fordern Sie sie am letzten Arbeitstag aktiv ein.
- Angaben der versicherten Person — füllen SIE aus, jeden Monat: arbeitsfähig? gearbeitet? Ferien? Ohne dieses Formular zahlt die Kasse nichts — Einsendung sofort am Monatsende.
- Bescheinigung über Zwischenverdienst — füllt der neue/temporäre Arbeitgeber monatlich aus, wenn Sie im Zwischenverdienst arbeiten.
- Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen — SIE, monatlich ans RAV, bis am 5. des Folgemonats (die Regeln). Am einfachsten mit dem kostenlosen Tracker mit PDF-Export.
Wo Sie die Formulare herunterladen
Alle Formulare sind kostenlos auf arbeit.swiss (Service → Formulare → Formulare für Arbeitslose) — als ausfüllbare PDFs. Wichtig: Die Formulare wurden 2025 erneuert — verwenden Sie immer die aktuelle Version vom offiziellen Portal, alte Versionen können zurückgewiesen werden. Viele Kantone bieten die Einreichung inzwischen digital über die eServices von Job-Room an — das beschleunigt die Auszahlung.
Arbeitgeberbescheinigung: der häufigste Blocker
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Bescheinigung auszustellen (Art. 88 AVIG) — auch nach einem Streit, auch bei fristloser Kündigung.
- Er trödelt? Schriftlich mahnen mit Frist (7 Tage), Kasse informieren — die Kasse kann die Bescheinigung selbst einfordern und der Arbeitgeber riskiert Sanktionen.
- Arbeitgeberbescheinigung international (PD U1): Haben Sie zuletzt im EU/EFTA-Ausland gearbeitet, bestätigt das Formular PD U1 die ausländischen Versicherungszeiten — beantragen im Land der letzten Tätigkeit, die Schweizer Kasse hilft bei der Beschaffung.
- Selbst kontrollieren: Stimmen Lohn (inkl. 13.) und Kündigungsgrund? Ein falsch angekreuzter Grund kann Einstelltage auslösen — reklamieren Sie sofort schriftlich.
Die 4 teuersten Formular-Fehler
- Warten statt einreichen: Der Antrag darf unvollständig los — fehlende Beilagen können nachgereicht werden. Jede Woche Verzögerung ist eine Woche ohne Geld.
- Monatsformular vergessen: «Angaben der versicherten Person» ist KEINE Einmal-Sache — Kalendereintrag für den Letzten des Monats.
- Zwischenverdienst nicht gemeldet: Nicht deklarierte Einkommen = Rückforderung plus Strafverfahren. Immer melden, die Kompensation lohnt sich ohnehin.
- Bemühungen zu spät: Nach dem 5. des Folgemonats gilt der Nachweis als nicht eingereicht — 1–15 Einstelltage.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung online einreichen?
Zunehmend ja: Über die eServices von Job-Room lassen sich Anmeldung und viele Formulare digital einreichen — der Ausbau ist kantonal unterschiedlich weit. Sonst: ausfüllbares PDF drucken, unterschreiben, per Post an die Kasse.
Was, wenn mein früherer Arbeitgeber nicht mehr existiert (Konkurs)?
Melden Sie das der Kasse: Sie akzeptiert Ersatzbelege (Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, AHV-Auszug). Bei ausstehenden Löhnen aus dem Konkurs prüfen Sie zusätzlich die Insolvenzentschädigung — separate Frist von 60 Tagen!
Muss ich für jeden Monat eine neue Bescheinigung über Zwischenverdienst bringen?
Ja — der Zwischenverdienst-Arbeitgeber bestätigt jeden Monat den effektiven Lohn, die Kasse berechnet daraus Ihre Kompensation. Geben Sie das Formular dem Arbeitgeber am Monatsanfang, nicht erst auf Nachfrage.