Kündigung erhalten: Was Sie jetzt tun müssen — Tag für Tag
Der Brief liegt auf dem Tisch. Was jetzt zählt, ist die Reihenfolge: Erst Fristen sichern, dann anmelden, dann bewerben. Diese Checkliste führt Sie durch die ersten 30 Tage.
Sofort: Kündigung prüfen (Tag 1–3)
- Frist korrekt? Gesetzlich (OR): 1 Monat im 1. Dienstjahr, 2 Monate im 2.–9., 3 Monate ab dem 10. — jeweils auf Monatsende, sofern der Vertrag nichts anderes sagt.
- Sperrfrist verletzt? Während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst ist die Kündigung zeitweise nichtig (Sperrfristen: 30/90/180 Tage je nach Dienstjahr).
- Missbräuchlich? Kündigung wegen Alter, Krankheit ohne Bezug zur Arbeit oder nach Geltendmachung von Rechten kann eine Entschädigung bis 6 Monatslöhne geben — Einsprache schriftlich vor Ende der Kündigungsfrist.
- Begründung verlangen: Sie haben Anspruch auf eine schriftliche Begründung.
Woche 1: Ansprüche sichern
- Beim RAV anmelden — sofort, nicht erst am letzten Arbeitstag: Anleitung. Die Bewerbungspflicht beginnt bereits in der Kündigungsfrist.
- Arbeitszeugnis verlangen — jetzt, solange das Verhältnis gut dokumentiert ist: Codes verstehen.
- Taggeld ausrechnen: 70–80 % des Lohns — zum Rechner.
- Ferienguthaben und Überstunden schriftlich klären (auszahlen oder beziehen).
Woche 2–4: Versicherungen und Bewerbungsstart
- Unfalldeckung: endet 31 Tage nach dem letzten Arbeitstag — Unfall bei der Krankenkasse einschliessen oder Abredeversicherung abschliessen.
- Pensionskasse: Freizügigkeitskonto eröffnen; ab 58 Verbleib in der PK prüfen (Frist 90 Tage).
- Krankentaggeld: Übertritt in die Einzelversicherung oft nur 30 Tage möglich.
- Bewerbungen dokumentieren ab Tag 1 im Tracker — das RAV prüft die Bemühungen der Kündigungsfrist rückwirkend.
Häufige Fragen
Muss ich während der Kündigungsfrist noch arbeiten?
Ja, mit vollem Einsatz — sonst riskieren Sie eine fristlose Entlassung. Sie haben aber Anspruch auf angemessene Freizeit für Stellensuche und Vorstellungsgespräche.
Kann ich eine Freistellung verlangen?
Verlangen nicht, aber verhandeln. Bei einer Freistellung läuft der Lohn weiter und Sie können sich voll auf die Suche konzentrieren — lassen Sie sie schriftlich bestätigen.
Was, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlägt?
Nicht sofort unterschreiben. Ein Aufhebungsvertrag kann Einstelltage auslösen und Ansprüche kosten — erst prüfen lassen (Gewerkschaft, Rechtsberatung), dann entscheiden.