Pensionskasse bei Arbeitslosigkeit: Was mit Ihrem Vorsorgegeld passiert
Mit der Stelle verlieren Sie auch den Anschluss an die Pensionskasse. Ihr Guthaben ist nicht weg — aber Sie müssen jetzt ein paar Dinge richtig machen, besonders ab 58.
Austritt aus der Pensionskasse: Wohin mit dem Guthaben?
Endet das Arbeitsverhältnis, treten Sie aus der Pensionskasse aus und erhalten eine Freizügigkeitsleistung. Dieses Geld bleibt in der Vorsorge gebunden: Es wird auf ein Freizügigkeitskonto (Bank) oder eine Freizügigkeitspolice (Versicherung) übertragen.
- Eröffnen Sie ein Freizügigkeitskonto bei einem Anbieter Ihrer Wahl und teilen Sie die Kontoangaben Ihrer bisherigen Pensionskasse mit.
- Reagieren Sie auf das Austrittsschreiben der Kasse — melden Sie sich nicht, überweist sie das Geld nach einiger Zeit an die Auffangeinrichtung BVG.
- Vergleichen Sie Zinsen und Gebühren; eine Aufteilung auf zwei Konten kann je nach Situation steuerlich interessant sein — lassen Sie sich dazu beraten.
- Bei Antritt einer neuen Stelle: Guthaben in die neue Pensionskasse einbringen.
Eine Barauszahlung ist nur in gesetzlich definierten Ausnahmefällen möglich (etwa Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder definitives Verlassen der Schweiz, mit Einschränkungen) — Arbeitslosigkeit allein ist kein Auszahlungsgrund.
Risikoschutz während des Taggeldbezugs
Gute Nachricht: Während Sie Arbeitslosentaggelder beziehen, sind Sie für die Risiken Tod und Invalidität obligatorisch über die Auffangeinrichtung BVG versichert. Die Beiträge dafür werden direkt vom Taggeld abgezogen. Was fehlt, ist der Sparprozess: Ohne Arbeitgeber fliessen keine Altersgutschriften mehr.
- Der Risikoschutz gilt automatisch — Sie müssen dafür nichts unternehmen, solange Sie Taggelder beziehen.
- Freiwillig können Sie bei der Auffangeinrichtung zusätzlich den Sparanteil weiterführen; das kostet, schliesst aber die Beitragslücke.
- Nach der Aussteuerung endet auch dieser Risikoschutz — prüfen Sie dann Ihre Absicherung neu.
Wie lange Ihr Taggeldbezug voraussichtlich dauert, sehen Sie mit dem Arbeitslosenrechner — das hilft auch bei der Vorsorgeplanung.
Ab 58: In der bisherigen Pensionskasse bleiben
Verlieren Sie Ihre Stelle ab Alter 58, können Sie verlangen, in Ihrer bisherigen Pensionskasse weiterversichert zu bleiben — mit Anspruch auf eine spätere Rente statt nur einer Freizügigkeitsleistung. Das ist besonders wertvoll, weil eine Rente aus der Kasse meist deutlich besser ist als der spätere Bezug ab Freizügigkeitskonto.
- Frist beachten: Die Weiterversicherung müssen Sie in der Regel innert 90 Tagen nach dem Austritt bei der Kasse verlangen — verpasst ist verpasst.
- Sie zahlen die Beiträge selbst (mindestens die Risikobeiträge, auf Wunsch auch den Sparanteil).
- Fragen Sie Ihre Kasse schriftlich nach den Konditionen, bevor Sie sich entscheiden.
Mehr zur Stellensuche in dieser Lebensphase: Arbeitslos über 50.
Häufige Fragen
Kann ich mir das Pensionskassengeld bei Arbeitslosigkeit auszahlen lassen?
Nein, Arbeitslosigkeit ist kein Barauszahlungsgrund. Das Guthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto übertragen und bleibt für die Vorsorge gebunden. Ausnahmen gelten nur bei Aufnahme einer Selbstständigkeit, definitivem Wegzug (mit Einschränkungen je nach Zielland) oder sehr kleinen Beträgen.
Bin ich während der Arbeitslosigkeit gegen Invalidität versichert?
Ja, während des Taggeldbezugs sind Tod und Invalidität obligatorisch über die Auffangeinrichtung BVG versichert; die Prämie wird vom Taggeld abgezogen. Nicht versichert ist das Alterssparen — diese Lücke können Sie freiwillig bei der Auffangeinrichtung schliessen.
Was passiert, wenn ich nie ein Freizügigkeitskonto angebe?
Dann überweist Ihre frühere Pensionskasse das Guthaben nach einer gewissen Zeit an die Auffangeinrichtung BVG, wo es verwaltet wird. Verloren geht es nicht, aber Sie verzichten auf die Wahl von Anbieter, Zins und Anlagestrategie. Kümmern Sie sich deshalb aktiv darum.
Lohnt sich die Weiterversicherung ab 58 wirklich?
Oft ja, weil Sie damit den Anspruch auf eine lebenslange Rente Ihrer Kasse behalten. Sie kostet aber eigene Beiträge, die zum Taggeld hinzukommen. Verlangen Sie eine Offerte Ihrer Kasse, rechnen Sie Ihr Budget durch und entscheiden Sie innerhalb der 90-Tage-Frist.