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Prämienverbilligung: So senken Sie Ihre Krankenkassenprämie bei Arbeitslosigkeit

Die Krankenkassenprämie läuft weiter, auch wenn das Einkommen sinkt. Die individuelle Prämienverbilligung kann die Last deutlich reduzieren — viele Arbeitslose verpassen sie schlicht.

Was die Prämienverbilligung ist — und warum sie kantonal geregelt ist

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein Zuschuss von Kanton und Bund an Ihre Prämie der obligatorischen Grundversicherung. Anspruch und Höhe hängen von Einkommen, Vermögen und Familiensituation ab — und jeder Kanton regelt es anders: Einige verschicken die Verfügung automatisch aufgrund der Steuerdaten, in anderen müssen Sie aktiv einen Antrag stellen.

  • Zuständig ist in der Regel die kantonale Ausgleichskasse oder eine spezielle Amtsstelle Ihres Wohnkantons.
  • Massgebend ist meist das steuerbare Einkommen einer früheren Periode — bei Arbeitslosigkeit kann das zu hoch angesetzt sein.
  • Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung werden in vielen Kantonen zusätzlich verbilligt.

Unterjähriger Antrag: Bei Einkommenseinbruch sofort aktiv werden

Der wichtigste Tipp für Arbeitslose: Warten Sie nicht auf die nächste Steuerveranlagung. Viele Kantone kennen eine Neuberechnung bei wesentlicher Einkommensverschlechterung — etwa bei Stellenverlust. Sie können den Antrag dann unterjährig stellen und die Verbilligung ab dem laufenden Jahr erhalten.

  1. Suchen Sie die IPV-Stelle Ihres Wohnkantons (Stichwort «Prämienverbilligung» plus Kantonsname).
  2. Weisen Sie den Einkommensrückgang nach: Kündigungsschreiben, Taggeldabrechnungen der Arbeitslosenkasse, letzte Lohnabrechnung.
  3. Reichen Sie den Antrag so früh wie möglich ein — Fristen und Rückwirkung sind je nach Kanton unterschiedlich.
  4. Melden Sie später auch Verbesserungen (neue Stelle), um Rückforderungen zu vermeiden.

Ihr massgebendes Einkommen als Arbeitslose(r) können Sie mit dem Arbeitslosenrechner abschätzen: Taggeld ist 70 oder 80 Prozent des versicherten Verdienstes — dieser Rückgang ist genau das Argument für die Neuberechnung.

Zusätzlich sparen: Grundversicherung optimieren

Die Verbilligung ist die eine Seite — die Prämie selbst die andere. In der Grundversicherung sind die Leistungen bei allen Kassen identisch, die Prämien aber nicht:

  • Kasse wechseln: Kündigung der Grundversicherung in der Regel bis Ende November auf das Jahresende — Prämienvergleich lohnt sich fast immer.
  • Versicherungsmodell prüfen: Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modelle sind günstiger als die freie Arztwahl.
  • Franchise überdenken: Eine hohe Franchise senkt die Prämie, erhöht aber Ihr Risiko — bei knappem Budget und unsicherer Gesundheit vorsichtig wählen.
  • Unfalldeckung ausschliessen dürfen Sie nur, wenn Sie über einen Arbeitgeber unfallversichert sind — als Arbeitslose(r) mit Taggeldbezug sind Sie über die ALV unfallversichert; klären Sie den Einschluss beim Übergang genau ab.

Reicht das Geld trotz Verbilligung nicht, lesen Sie den Guide Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld — und denken Sie an die Steuern: Taggelder sind steuerbares Einkommen, aber der Rückgang kann eine Anpassung der Vorauszahlungen rechtfertigen.

Häufige Fragen

Habe ich als Arbeitslose(r) automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung?

Nicht automatisch — der Anspruch hängt von Einkommen, Vermögen und Familiensituation ab und ist kantonal geregelt. Durch den Einkommensrückgang bei Arbeitslosigkeit rutschen aber viele neu in den Anspruch. Prüfen Sie es aktiv bei der IPV-Stelle Ihres Wohnkantons.

Kann ich die Prämienverbilligung mitten im Jahr beantragen?

In vielen Kantonen ja, wenn sich Ihr Einkommen wesentlich verschlechtert hat — der Stellenverlust ist der klassische Fall. Ob und wie weit rückwirkend verbilligt wird, ist kantonal verschieden. Reichen Sie den Antrag deshalb so schnell wie möglich mit den Taggeldabrechnungen ein.

Zahlt die Arbeitslosenkasse meine Krankenkassenprämie?

Nein. Die ALV zahlt Taggelder, aus denen Sie die Prämie selbst begleichen müssen. Entlastung bringen die kantonale Prämienverbilligung, ein Wechsel zu einer günstigeren Kasse oder einem Sparmodell — und im Notfall subsidiär die Sozialhilfe.

Muss ich die Verbilligung zurückzahlen, wenn ich wieder eine Stelle finde?

Je nach Kanton kann eine Neuberechnung oder Rückforderung erfolgen, wenn das effektive Jahreseinkommen deutlich höher ausfällt als angegeben. Melden Sie den Stellenantritt der IPV-Stelle, dann gibt es keine bösen Überraschungen.

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