Arbeitslosengeld und Steuern: Die Abrechnung ohne böse Überraschung
Taggelder sind steuerbares Einkommen — aber anders als beim Lohn wird (ausser bei Quellensteuer) nichts zurückbehalten. Wer nicht plant, dem fehlt beim Steuerbescheid das Geld.
Was vom Taggeld abgezogen wird — und was nicht
- Abgezogen: AHV/IV/EO-Beiträge, ALV, NBU (Unfall) — automatisch durch die Kasse.
- Pensionskasse: Nur Risikobeiträge (Tod/Invalidität, via Auffangeinrichtung) — kein Sparbeitrag. Ihre Altersvorsorge pausiert; freiwillige Weiterversicherung oder spätere Einkäufe prüfen.
- Nicht abgezogen (ausser Quellensteuer): die Einkommenssteuer. Sie kommt mit der Steuererklärung — legen Sie 10–15 % jedes Taggelds zur Seite.
Quellensteuer für ausländische Staatsangehörige
Ohne Niederlassungsbewilligung C zieht die Kasse die Quellensteuer direkt ab — das Taggeld kommt netto. Prüfen Sie den Tarif-Code auf der Abrechnung (Zivilstand, Kinder): Falsche Codes sind häufig und eine Korrektur bringt bares Geld. Ab bestimmten Einkommen oder auf Antrag ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung möglich — mit allen Abzügen.
Abzüge, die Arbeitslose vergessen
- Bewerbungskosten: Porto, Dossiers, Fahrten zu Gesprächen, Fotos — als Gewinnungskosten abziehbar. Belege sammeln, der Tracker liefert die Übersicht der Bewerbungen.
- Weiterbildungskosten: bis ~CHF 13'000/Jahr abziehbar — Details.
- Krankenkassenprämien und Prämienverbilligung: Verbilligung beim Kanton beantragen — tiefes Jahreseinkommen macht viele neu berechtigt.
- Provisorische Steuerrechnung anpassen lassen: Bei Einkommenseinbruch auf Antrag reduzierbar — verhindert, dass Sie dem Geld nachrennen.
Häufige Fragen
Wie viel Steuern zahle ich auf Taggelder?
Taggelder werden wie Lohn besteuert — der Satz hängt von Kanton, Gemeinde, Zivilstand und Gesamteinkommen des Jahres ab. Faustregel fürs Zurücklegen: 10–15 %.
Bekomme ich einen Lohnausweis für die Taggelder?
Ja — die Arbeitslosenkasse stellt Anfang Jahr eine Bescheinigung über die bezogenen Leistungen aus. Sie gehört in die Steuererklärung wie ein Lohnausweis.
Was passiert mit der 3. Säule während der Arbeitslosigkeit?
Einzahlen dürfen Sie weiterhin (Taggelder gelten als Erwerbseinkommen) — bis zum kleinen Maximalbetrag. Ob es budgetär sinnvoll ist, ist eine andere Frage; der Steuerabzug wirkt aber auch auf Taggeld-Einkommen.