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Fristlose Kündigung: Was jetzt gilt — Lohn, Taggelder, Gegenwehr

Die fristlose Entlassung ist der härteste Schnitt im Arbeitsrecht — und sie ist nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig. Oft ist sie ungerechtfertigt. So sichern Sie Lohn und Taggelder.

Wann fristlos überhaupt zulässig ist

Es braucht einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht: Diebstahl, Gewalt, grobe Treuepflichtverletzung, hartnäckige Arbeitsverweigerung trotz Verwarnung. Nicht ausreichend: einmalige Fehler, Krankheit, mittelmässige Leistung, ein Streit.

Ist die fristlose Kündigung ungerechtfertigt, schulden Ihnen der Arbeitgeber den Lohn bis zum ordentlichen Kündigungstermin plus allenfalls eine Entschädigung bis zu 6 Monatslöhnen.

Die ersten 48 Stunden

  1. Nichts unterschreiben — keine «einvernehmliche Auflösung», keine Saldoquittung.
  2. Schriftlich widersprechen: Kündigung zurückweisen, Arbeitsleistung anbieten, Lohnfortzahlung verlangen (eingeschrieben).
  3. Sofort beim RAV anmelden — auch wenn Sie die Kündigung anfechten. Die Kasse zahlt Taggelder und lässt sich Ansprüche gegen den Ex-Arbeitgeber abtreten.
  4. Beweise sichern: Verwarnungen, E-Mails, Zeugen, Arbeitszeiten.

Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung

Der Anspruch besteht. Aber: War die Entlassung selbstverschuldet (nachgewiesenes Fehlverhalten), verhängt die Kasse Einstelltage — in der Regel 31–60. War sie ungerechtfertigt, gibt es keine Sanktion; die Kasse springt ein und holt sich das Geld beim Arbeitgeber zurück. Ihre Darstellung gegenüber der Kasse ist deshalb entscheidend: sachlich, dokumentiert, vollständig.

Häufige Fragen

Bekomme ich sofort Taggelder?

Ja, nach Anmeldung, Wartetagen und allfälligen Einstelltagen. Bei bestrittener Lohnfortzahlung zahlt die Kasse und tritt in Ihre Ansprüche ein — Sie müssen nicht auf das Ende eines Prozesses warten.

Wie lange kann ich mich gegen die fristlose Kündigung wehren?

Lohnansprüche verjähren nicht sofort, aber handeln Sie schnell: Widerspruch sofort, Klage beim Arbeitsgericht (kostenlos bis CHF 30'000 Streitwert) innert Monaten. Erstberatung: Gewerkschaft oder kantonale Schlichtungsbehörde.

Zählt die fristlose Kündigung im Arbeitszeugnis?

Das Zeugnis muss wahr sein, darf aber nicht unnötig schaden. Häufig wird eine neutrale Formulierung verhandelt — gerade wenn die Rechtmässigkeit strittig ist.

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