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Insolvenzentschädigung: So retten Sie Ihren Lohn, wenn der Arbeitgeber Konkurs geht

Ihr Arbeitgeber ist zahlungsunfähig und schuldet Ihnen Lohn? Die Insolvenzentschädigung der Arbeitslosenversicherung fängt Sie auf — wenn Sie schnell handeln.

Was die Insolvenzentschädigung deckt

Die Insolvenzentschädigung ersetzt ausstehende Lohnforderungen gegenüber einem zahlungsunfähigen Arbeitgeber — für Arbeit, die Sie tatsächlich geleistet haben. Gedeckt sind maximal die letzten vier Monatslöhne des Arbeitsverhältnisses, pro Monat begrenzt auf den ALV-Höchstbetrag des versicherten Verdienstes (CHF 12’350 pro Monat).

  • Gedeckt: ausstehender Lohn inklusive geschuldeter Zulagen für geleistete Arbeit.
  • Nicht gedeckt: Lohn für die Zeit nach der Konkurseröffnung, Entschädigungen bei Freistellung ohne Arbeitsleistung oder Ansprüche, die über die vier Monate hinausgehen — diese müssen Sie im Konkursverfahren als Forderung eingeben.
  • Zuständig ist die öffentliche (kantonale) Arbeitslosenkasse — nicht eine private Kasse Ihrer Wahl.

Die 60-Tage-Frist: Ihr wichtigster Termin

Sie müssen die Insolvenzentschädigung innert 60 Tagen geltend machen, gerechnet ab der Publikation des Konkurses (in der Regel im Schweizerischen Handelsamtsblatt). Verpassen Sie diese Frist, verlieren Sie den Anspruch in der Regel unwiederbringlich. Warten Sie also nicht ab, ob doch noch Geld kommt.

  1. Sammeln Sie sofort alle Belege: Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Stundenrapporte, Mahnungen an den Arbeitgeber.
  2. Reichen Sie den Antrag bei der öffentlichen Arbeitslosenkasse Ihres Kantons ein — das Formular finden Sie über arbeit.swiss oder in unserer Formular-Übersicht.
  3. Geben Sie Ihre Lohnforderung zusätzlich beim Konkursamt ein, damit sie im Konkursverfahren berücksichtigt wird.
  4. Melden Sie sich parallel beim RAV an, falls Sie Ihre Stelle verlieren — die Insolvenzentschädigung ersetzt kein Taggeld für die Zukunft.

Und danach? Taggeld und Stellensuche

Die Insolvenzentschädigung deckt nur die Vergangenheit. Für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses brauchen Sie Arbeitslosentaggelder: Melden Sie sich so schnell wie möglich beim RAV an (so funktioniert die Anmeldung) und wählen Sie eine Arbeitslosenkasse (Übersicht hier).

Wie hoch Ihr Taggeld ausfallen würde, zeigt Ihnen der Arbeitslosenrechner. Und weil ein Konkurs oft überraschend kommt: Organisieren Sie Ihre Stellensuche von Anfang an sauber mit dem Bewerbungs-Tracker — die Nachweise brauchen Sie ohnehin fürs RAV.

Häufige Fragen

Ab wann läuft die 60-Tage-Frist genau?

Massgebend ist in der Regel die öffentliche Publikation des Konkurses. Weil es je nach Konstellation (Konkurs, Nachlassstundung, Pfändung) Unterschiede gibt, gilt: Sobald Sie von der Zahlungsunfähigkeit erfahren, kontaktieren Sie sofort die öffentliche Arbeitslosenkasse Ihres Kantons und klären die Frist für Ihren Fall.

Was ist mit Lohn, der älter ist als vier Monate?

Die Insolvenzentschädigung deckt maximal die letzten vier Monatslöhne. Ältere Ausstände sind nicht verloren, aber Sie müssen sie als Forderung im Konkursverfahren eingeben. Lohnforderungen sind dort privilegiert, die Erfolgsaussichten hängen jedoch von der Konkursmasse ab.

Muss ich weiterarbeiten, wenn der Lohn ausbleibt?

Bleibt der Lohn aus, dürfen Sie nach Mahnung und Fristansetzung die Arbeit grundsätzlich einstellen. Das Vorgehen sollte aber sauber dokumentiert sein, sonst riskieren Sie Nachteile. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Gewerkschaft oder Rechtsberatung begleiten, bevor Sie die Arbeit niederlegen.

Werden auf der Insolvenzentschädigung Sozialversicherungsbeiträge abgezogen?

Ja, die Insolvenzentschädigung wird wie Lohn behandelt: Die üblichen Arbeitnehmerbeiträge werden abgezogen, die Kasse rechnet mit den Sozialversicherungen ab. So entstehen Ihnen keine Lücken bei AHV und beruflicher Vorsorge für die gedeckte Periode.

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